Die Verordnung, welche durch den Staatsrat am 29. Juni 2010 in Kraft gesetzt wurde, regelt die Verteilung des Anteils des Kantons Freiburg am Nettogewinn der Gesellschaft der Loterie Romande zugunsten des Sports.
Die Kantonale LoRo-Sport-Kommission, ernannt durch den Staatsrat, ist verantwortlich für die Analyse der verschiedenen Gesuche. Die Bedingungen für ein mögliches Unterstützungsgesuch sind in den Richtlinien der Kommission aufgeführt