Die Verordnung, welche durch den Staatsrat am 9. Dezember 2020 in Kraft gesetzt wurde, regelt die Verteilung des Anteils des Kantons Freiburg am Nettogewinn der Gesellschaft der Loterie Romande zugunsten des Sports.
Die Kantonale LoRo-Sport Kommission, ernannt durch den Staatsrat, ist verantwortlich für die Analyse der verschiedenen Gesuche. Die Bedingungen für ein mögliches Unterstützungsgesuch sind in den Richtlinien der Kommission aufgeführt.